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Durchführung der Kombi-Reha

Wenn ein Patient für eine Kombi-Reha vorgesehen ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer möglichst zeitnahen und umfassenden Informationsübermittlung an die jeweils weiterbehandelnden Institutionen.

Der Krankenhausarzt sollte dem Patienten einen hinreichend aussagefähigen Entlassungsbericht bei Verlegung in die weiterbehandelnde Rehabilitationsklinik mitgeben, aus dem der Rehaarzt alle für ihn wichtigen Informationen ersehen kann.

Wesentliche Bausteine eines solchen Krankenhaus-Entlassungsberichtes sind:

  • Vollständige Aufführung der reharelevanten Diagnosen
  • Vollständige Wiedergabe der reharelevanten Vorgeschichte des Patienten (Anamnese)
  • Exakte Informationen über die bisher im Krankenhaus durchgeführte Behandlung
  • Informationen über die Resultate durchgeführter apparativer Untersuchungen (auch zwecks Vermeidung aufwendiger Doppeluntersuchungen!)
  • Angabe der einzunehmenden Medikamente bei Verlegung.

In der Rehaklinik wird der Patient in gleicher Weise behandelt, wie diejenigen Patienten, welche eine herkömmliche vollstationäre Anschlussheilbehandlung über regulär drei Wochen durchlaufen. Allerdings ergibt sich die besondere Notwendigkeit, dass die jeweiligen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen möglichst ohne vermeidbare Leerlaufzeiten in straffer Planung statfinden, damit der Patient in der zur Verfügung stehenden verkürzten Behandlungszeit eine möglichst effektive Behandlung erhält.

Abhängig vom individuellen Behandlungsverlauf und den Fortschritten, die der jeweilige Patient während der stationären Reha zeigt, entscheidet der behandelnde Arzt in der Rehaklinik in Abstimmung mit seinem Patienten, ob bzw. ab wann eine ambulante Weiterbehandlung des Patienten möglich ist.

Wenn sich abzeichnet, dass der Patient vorzeitig aus der stationären Rehabehandlung entlassen werden kann, muss dies dem weiterbetreuenden ambulanten Rehazentrum mitgeteilt werden. Der genaue Verlegungszeitpunkt ist zwischen der stationären und der weiterbehandelnden ambulanten Einrichtung kurzfristig abzustimmen.

Bei Entlassung wird dem Patienten eine Ablichtung des Krankenhaus-Entlassungsberichtes mitgegeben, zusätzlich auch ein Arztbericht über die durchlaufene stationäre Rehabehandlung. Dieser Rehabericht hat alle Informationen zu enthalten, die erforderlich sind, dass die weitere Behandlung vom ambulanten Rehazentrum “nahtlos” fortgeführt werden kann. Zusätzlich dient dieser Bericht als Arztbrief an den Hausarzt und das vorbehandelnde Akutkrankenhaus.

Der Rehabericht hat daher die folgenden Informationen zu enthalten:

  • Auflistung aller reharelevanten Diagnosen
  • Wesentliche Aspekte der Vorgeschichte (Anamnese)
  • Ergebnisse der seitens Rehaklinik durchgeführten Untersuchungen
  • Informationen über die stationär durchgeführte Rehabehandlung, ihren Verlauf und das bisher erreichte Behandlungsergebnis
  • Informationen über eventuelle Komplikationen oder neu aufgetretene Erkrankungen / Beschwerden im Rehaverlauf.

Die ambulante Rehaeinrichtung führt die bisherige Behandlung fort und modifiziert diese verlaufsabhängig bei Bedarf.

Bei Abschluss der Kombi-Reha erstellt das ambulante Rehazentrum einen ergänzenden Arztbericht über die ambulante Behandlungsphase. Hinsichtlich Diagnosen, Vorgeschichte und vorausgegangener Therapie kann auf die bereits existenten Arztberichte des Krankenhauses und der stationären Rehaeinrichtung Bezug genommen werden.

Sofern in Problemfällen weitergehende häusliche Versorgungsnotwendigkeiten bestehen oder sozialmedizinische Beurteilungen vorzunehmen sind, fällt dies bei der Kombi-Reha in den Aufgabenbereich der ambulanten Rehaeinrichtung, da diese naturgemäss als letztbehandelnde Stelle unter Berücksichtigung des Gesamtverlaufes hierzu das zuverlässigste Urteil abgeben kann.

Ebenso wie der Arztbrief der stationären Einrichtung dient auch der Arztbrief des ambulanten Rehazentrums der Information des Hausarztes und des vorbehandelnden Krankenhauses. Zusätzlich sollte auch die vorbehandelnde Rehaklinik ein Exemplar dieses Arztberichtes erhalten.

Sollte sich im Einzelfall während der stationären Rehabehandlung zeigen, dass anstelle der vorgesehenen Kombi-Reha eine ausschliesslich stationäre Therapie über den vollen Rehazeitraum erforderlich ist, wird die stationäre Behandlung als vollstationäre AHB / AR herkömmlicher Art zu Ende geführt.

 

Copyright: Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich,
Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182 3182

 

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