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Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich, dass die Kombi-Reha vorzugsweise für Patienten in Betracht kommt, bei denen drei Voraussetzungen gegeben sind:
- Zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus ist der Patient noch nicht so weit wiederhergestellt, dass eine direkte ambulante Rehabilitation in Betracht kommt.
- Während der stationären Reha ergibt sich deutlich vor Ablauf von drei Wochen eine so hinreichende Besserung des Befindens, dass eine ambulante Fortführung der Rehabehandlung möglich wird.
- In erreichbarer Nähe zum Wohnsitz des Patienten befindet sich ein ambulantes Rehazentrum, welches die ambulante Weiterbehandlung übernehmen kann.
Unter diesen Prämissen richtet sich die Kombi-Reha insbesondere an Patienten, bei denen ein hohes Interesse besteht, die stationäre Behandlungsdauer “fern der Heimat” insgesamt abzukürzen. Dieser Aspekt kann die
folgenden Zielgruppen ansprechen:
- Unternehmer, Geschäftsleute und andere selbständig tätige Patienten, die bei Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht direkt ambulant behandlungsfähig sind, für die jedoch eine längere Abwesenheit vom
eigenen Standort aus beruflich-existenziellen Gründen nicht in Betracht kommt.
- Patienten mit familiären oder anderweitigen triftigen persönlichen Verpflichtungen am Heimatort, für die ebenfalls eine möglichst kurz dauernde Abwesenheit von zu Hause von grosser Bedeutung ist.
- Besonders bodenständige oder familiär eingebundene Patienten, für die eine längere Herausnahme aus dem gewohnten häuslichen Umfeld psychisch sehr belastend sein kann.
Darüberhinaus können auch jenseits dieser rationalen und emotionalen Aspekte weitere Gesichtspunkte bestehen, die eine Kombi-Reha für bestimmte Patienten besonders geeignet erscheinen lassen.
Speziell bei akut abgelaufenen Herzerkrankungen und nach frisch durchgeführten Herzoperationen bestehen patientenseitig nicht selten erhebliche Ängste und Unsicherheiten, besonders Ängste vor zukünftigen
unvorhergesehenen Komplikationen. Auch Patienten, bei denen der klinische Verlauf objektiv als ausgezeichnet eingestuft werden kann, sind oft von solchen Ängsten und Unsicherheiten betroffen. Verständlicherweise
haben diese Patienten meist zunächst kein Bedürfnis, sich frühzeitiger als unbedingt nötig ausserhalb einer schützend empfundenen Klinik “auf sich selbst gestellt” zu Hause aufzuhalten. Nicht selten wird von diesen
Patienten daher eine direkt nach der Krankenhausentlassung beginnende ambulante Rehabehandlung
zu Gunsten einer stationären AHB verworfen, auch wenn eine ambulante Rehabilitation rein medizinisch betrachtet durchaus möglich wäre, da sich diese Patienten unter den Rahmenbedingungen einer klinischen Betreuung und Verlaufskontrolle sicherer fühlen.
In diesen Fällen bietet die Kombi-Reha eine Chance, dass der Patient durch die Betreuung in der Rehaklinik und die dort stattfindende Belastungserprobung schrittweise mehr Zutrauen in seine noch vorhandene
Leistungsfähigkeit gewinnt, so dass er einer ambulanten Behandlungsfortführung ggf. zunehmend aufgeschlossener gegenübersteht.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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