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Planung einer Kombi-Reha

Da die Kombi-Reha ein relativ neues Behandlungskonzept darstellt, welches noch nicht so bekannt und etabliert wie die traditionelle stationäre und ambulante Rehabilitation ist, sollten bei Planung und Einleitung einer Kombi-Reha mehrere Aspekte beachtet werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist:

Wenn ein Patient einen von längerer Hand geplanten (elektiven) operativen Eingriff vor sich hat, der erwartungsgemäss eine nachfolgende Anschlussheilbehandlung erfordert (z.B. Herzklappenersatz, Bypassoperation, Implantation eines künstlichen Gelenkes), sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, ob der Patient eine Kombi-Reha favorisiert und hierfür geeignet erscheint. Falls dies zutreffend ist, sollte imVorfeld geklärt werden, ob ein geeignetes ambulantes Rehazentrum in hinreichend heimatnaher Anbindung zur Verfügung steht, welches die ambulante Weiterbehandlung übernehmen kann.

Im nächsten Schritt sollte das betreffende ambulante Rehazentrum über die vorgesehene Kombi-Reha informiert werden und es sollte mit diesem Behandlungszentrum geklärt werden, ob die Weiterbehandlung im Rahmen des Kombi-Rehakonzeptes übernommen werden kann.

Weiterhin sollte mit der stationär rehabilitierenden Klinik (z.B. der Meduna-Klinik) im Vorfeld Kontakt aufgenommen werden, damit die stationäre Übernahme des Patienten nach Abschluss der Akutbehandlungsphase geplant werden kann.

Schliesslich ist ebenfalls im Vorfeld erforderlich, den jeweils zuständigen Kostenträger über die vorgesehene Kombi-Reha zu informieren und eine Genehmigung hierfür einzuholen. Zuständig können als Kostenträger sein:
Gesetzliche Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen
Rentenversicherungen (BfA, LVA, Knappschaft u.a.)
Beihilfestellen
Bundeswehr, Bundesgrenzschutz u.a. öffentl. Leistungsträger.

Für die stationäre Behandlungsphase der Kombi-Reha können auf Antrag i.d.R. auch Wahlleistungen seitens bestehender Zusatzversicherungen in Anspruch genommen werden (z.B. Chefarztbehandlung bei gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausbehandlungen). Die Zusatzversicherungen werten nämlich i.d.R. die rehabilitierende stationäre Weiterbehandlung einer Akuterkrankung in einer entsprechend konzessionierten AHB-Klinik analog einer Krankenhausbehandlung.

Die Kostenträger sollten auch darüber informiert werden, dass die stationär behandelnde Rehaklinik und das weiterbehandelnde ambulante Rehazentrum ihre Behandlungen jeweils zu denjenigen Konditionen abrechnen, die für die betreffende Einrichtung gültig sind. Die jeweiligen Modalitäten können bei Bedarf im Vorfeld bei den Einrichtungen erfragt bzw. im Hinblick auf die Kombi-Reha konkret ausgehandelt werden, falls es sich für einen Kostenträger um “Neuland” handeln sollte.

Die jeweiligen Kostenträger werden motiviert sein, eine Kombi-Reha zu genehmigen, wenn sich ergibt, dass diese Behandlung insgesamt preiswerter als eine vollstationäre Anschlussheilbehandlung ist.

Wenn ein Patient notfallmässig in einem Krankenhaus behandelt werden muss und sich erst dort herausstellt, dass eine weiterführende Rehabehandlung erforderlich ist, sind die vorstehend dargelegten Schritte seitens des Krankenhauses durchzuführen. In der Regel sind die Sozialdienste der Krankenhäuser und / oder die betreuenden Sationsärzte für die Einleitung von Rehamassnahmen zuständig.

 

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