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Die Kombi-Reha stellt eine neu geschaffene Form der abgestuften stationär-ambulanten Rehabilitation dar, welche in enger Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen einer stationär behandelnden Rehabilitationsklinik und
einer weiterbehandelnden ambulanten Rehabilitationseinrichtung durchgeführt wird.
Darüberhinaus ist auch der zuständige Kostenträger im Vorfeld in die Planung einer Kombi-Reha einzubeziehen, damit eine reibungslose Übernahme der anfallenden Behandlungskosten sichergestellt ist.
Die eigentliche Besonderheit der Kombi-Reha besteht darin, dass der Patient zunächst in einer geeigneten Rehabilitationsklinik zeitlich begrenzt für etwa 10-14 Tage (anstelle der sonst üblichen 3-5 Wochen) stationär
behandelt wird und im direkten Anschluss hieran in einem ambulanten Rehazentrum eine nahtlose heimatnahe Weiterbehandlung über weitere etwa 10-14 Tage erhält, die auf der stationären Behandlungsphase aufbaut.
Die herkömmlichen Rehabilitationskonzepte sehen nur zwei Behandlungsvarianten vor, wenn ein Patient nach einer frisch abgelaufenen Akuterkrankung, z.B. nach einem Herzinfarkt, einer Herzoperation oder einem
Gelenkersatz eine weitergehende rehabilitierende Behandlung benötigt:
- Die stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR).
Hier wird der Patient aus dem Akutkrankenhaus in eine weiterbehandelnde Rehaklinik (AHB-Klinik) verlegt, um unter
klinischen Rahmenbedingungen auf das spätere Leben zu Hause vorbereitet zu werden. Diese stationäre AHB / AR dauert regulär drei Wochen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Klinikbehandlung um ein bis
zwei Wochen bei medizinischer Notwendigkeit.
- Die ambulante Rehabilitation.
Hier wird der Patient aus dem Akutkrankenhaus direkt nach Hause entlassen und hat die Möglichkeit, zeitlich befristet über ebenfalls etwa drei Wochen in einem ambulanten
Rehazentrum weiterbehandelt zu werden. Die dortigen Behandlungen finden üblicherweise an fünf oder sechs Wochentagen statt. Täglich hat sich der Patient zur Wahrnehmung seiner Rehabehandlung von zu Hause in das
örtliche Rehazentrum zu begeben; hierfür ist üblicherweise ein Hol- und Bringservice eingerichtet.
Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich, dass die Bereiche der stationären und ambulanten Rehabilitation traditionell durchaus in einem konkurrierenden Verhältnis zueinander stehen können, wenn sich ihre
Behandlungsangebote an vergleichbare Patienten richten und vergleichbare Aufgaben unter verschiedenen Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Grundsätzlich steht jedem Patienten mit einer rehabedürftigen Akuterkrankung eine stationäre AHB offen; das diesbezügliche Einzugsgebiet einer Rehaklinik liegt bei etwa 250 km (ungefähre zumutbare Obergrenze für
einen einmalig stattfindenden Krankentransport). Geeignete AHB-Kliniken stehen den Patienten weitgehend flächendeckend zur Verfügung.
Eine ambulante AHB kommt hingegen wegen des täglich erforderlichen Hin- und Rücktransfers im allgemeinen nur für Patienten in Betracht, die in Ballungsgebieten wohnen, wo ambulante Rehazentren angesiedelt sind.
Üblicherweise begrenzt sich der Entfernungsradius eines ambulanten Rehazentrums auf ca. 60 km bzw. 45 Minuten Fahrzeit, da längere tägliche Hin- und Rücktransporte einem gesundheitlich noch beeinträchtigten
Patienten in der Regel nicht zugemutet werden können.
Unter medizinischen Aspekten ergibt sich dennoch eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen ambulanten und stationären Rehaeinrichtungen. Die stationäre AHB ist prädestiniert für stärker beeinträchtigte, ggf.
mehrfach erkrankte (multimorbide) Patienten, die am Ende der Krankenhausbehandlung noch nicht in die Lage versetzt sind, nach Hause entlassen und ambulant weiterbetreut zu werden. Umgekehrt kommt eine
ausschliesslich ambulante Rehabehandlung für solche Patienten in Betracht, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus schon so weit wiederhergestellt sind, dass ein Aufenthalt zu Hause ohne nennenswerte
Probleme möglich erscheint.
Andererseits benötigt nicht jeder Patient, der zu einer stationären AHB in eine Rehaklinik verlegt wird, in jedem Fall eine dreiwöchige Behandlung unter klinisch-stationären Bedingungen. Manche Patienten wären
nämlich durchaus schon nach kürzerer Zeit in der Lage, ausserhalb klinischer Rahmenbedingungen weiter rehabilitiert zu werden. Dennoch sind auch solche Patienten bisher mangels Alternativen im Regelfall über
die vorgesehene dreiwöchige Behandlungsdauer in der jeweiligen AHB-Klinik verblieben.
Für diese Patienten stellt nun die Kombi-Reha eine interessante Alternative dar. Hier kann der Patient nämlich schon nach wesentlich kürzerer Zeit aus der stationären Rehabehandlung nach Hause entlassen werden,
wenn dies seinem Wunsch entspricht und medizinisch möglich erscheint. Es entsteht für diesen Patienten hierdurch keine Versorgungslücke, da er zur weiteren Rehabetreuung von einem ambulanten Rehazentrum unmittelbar
übernommen wird.
Insgesamt kann durch die Kombi-Reha die Gesamtdauer der stationären Behandlung (Hospitalisierung) für den Patienten abgekürzt werden, woraus sich nicht zuletzt auch unter seelisch-psychologischen Aspekten
Vorteile ergeben können.
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Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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